FINANZIERUNG & FÖRDERMÖGLICHKEITEN
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bis zu 100 % Kostenübernahme möglich
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für Arbeitsuchende, Beschäftigte & Unternehmen
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bei Weiterbildung, Umschulung oder Coaching
Prämienzahlung
bis zu
1.500 €
Um die berufliche Weiterbildung oder Umschulung zu finanzieren, stehen einige Möglichkeiten zur Verfügung. Ganz egal, ob Sie arbeitsuchend oder angestellt sind oder aber selbst ein Unternehmen leiten. Sie können von unterschiedlichsten Förderungen für sich selbst oder für die Mitarbeiter des Unternehmens profitieren.
Die wichtigsten Förderungen im Überblick
BILDUNGSGUTSCHEIN
Sie sind arbeitsuchend beim Arbeitsamt oder dem JobCenter gemeldet? Dann haben Sie die Chance, sich kostenfrei weiterzubilden. Fragen Sie einfach ihre Ansprechperson in der Agentur für Arbeit bzw. im Jobcenter, ob Sie für ihre geplante Weiterbildung oder Umschulung einen Bildungsgutschein bekommen. Durch einen Bildungsgutschein können folgende Kosten abgedeckt werden:
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Lehrgangskosten und Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren
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Kosten für eine Eignungsfeststellung
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Fahrtkosten
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Kosten für eine eventuelle auswärtige Unterbringung und Verpflegung
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Kinderbetreuungskosten
AKTIVIERUNG- UND VERMITTLUNGSGUTSCHEIN (AVGS)
Sie sind sich nicht sicher wie es beruflich weitergehen gehen soll oder welche Weiterbildung sinnvoll ist? Dann helfn wir gern mit einem Coaching weiter. Im Einzelgespräch mit einem erfahrenen Coach gehen Sie offene Fragen und Probleme an und erarbeiten konkrete Lösungswege. Das Einzelcoaching können Sie sich komplett finanzieren lassen. Sie benötigen dazu einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Neben diesen Coachings können auch bestimmte Maßnahmen der Kenntnisvermittlung, also einzelne Weiterbildungskurse gefördert werden.
WEITERBILDUNGSPRÄMIE
Sie möchten eine Umschulung mit IHK-Abschlussabsolvieren? Dann sichern Sie sich die Weiterbildungsprämie! Wenn Sie z.B. die Zwischenprüfung bestanden haben, kann die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter eine Motivationsprämie von bis zu 1.000 Euro zahlen. Nach bestandener Abschlussprüfung gibt es nochmal 1.500 Euro obendrauf. Wenden Sie sich dazu mit einem schriftlichen Nachweis wie etwa dem Prüfungszeugnis an den persönlcihen Sachbearbeiter bei der Agentur oder dem Jobcenter.
WEITERBILDUNGSFÖRDERUNG BESCHÄFTIGTE & QUALIFIZIERUNGSCHANCENGESETZ
Sie sind im Job, verfügen aber über keine abgeschlossene Berufsausbildung? Oder Sie möchten im Zuge der Digitalisierung neue Kompetenzen aufbauen, um ihren Arbeitsplatz zu sichern? Die Agentur für Arbeit fördert eine abschlussorientierte Weiterbildung oder eine Umschulung als sogenannte Anpassungsqualifizierung. Auf Basis des Qualifizierungschancengesetzes können Sie sich die Kosten für deine Weiterbildung genehmigen lassen. Darüber hinaus ist ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 100 % möglich. Hierzu berät der Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit.
BILDUNGSPRÄMIE
Sie verfügen über ein geringes Einkommen? Dann haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Bildungsprämie zu beantragen. Mit dieser finanziellen Unterstützung können Sie an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen und die persönlichen Chancen in der Arbeitswelt verbessern. Damit Sie von der Bildungsprämie profitieren können, müssen Sie mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf nicht mehr als 20.000 Euro betragen. Dazu muss die Weiterbildung berufsbezogen sein. Die Bildungsprämie unterstützt Sie entweder in Form eines Prämiengutscheins von maximal 500 Euro oder mittels Spargutschein. Dieser ermöglicht die Finanzierung der Weiterbildung mittels vermögenswirksamer Leistungen gemäß des Vermögensbildungsgesetzes. Beide Gutscheine können auch miteinander kombiniert werden.